Mitarbeiterin / Mitarbeiter in der System-Entwicklung Job in Marburg, Hessen Germany

Im Hochschulrechenzentrum (HRZ), Abteilung „Unterstützung der Anwender“, ist zum nächst­möglichen Zeitpunkt zunächst befristet bis zum 31.12.2013 die Stelle einer / eines

zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags des Landes Hessen.

Das HRZ ist für die IuK-Versorgung der Universität zuständig. Zu den Aufgaben der Abteilung gehören insbesondere die Planung, Entwicklung und Betreuung der zentralen Internet-Dienste der Universität. Eine besondere Herausforderung stellt die geplante Einführung eines integrierten Campus-Management-Systems dar, für dessen technische Umsetzung die Abteilung verantwortlich ist. Gesucht wird eine Person, die die für das Einführungsprojekt erforderlichen Aufgaben in der System-Entwicklung übernimmt und die Nutzer durch schriftliche Anleitungen und Schulungen unterstützt. Das HRZ fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.

Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Master oder ein vergleich­barer Abschluss) mit Informatikausbildung. Erwartet werden organisatorisches Geschick, Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, gute kommunikative Fähigkeiten sowie gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise in deutscher Sprache. Erfahrungen in der Entwicklung von web-basierten Systemen sind ebenso von Vorteil wie Kenntnisse im Projekt-Management und der dabei eingesetzten IT-Werkzeuge.

Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berück­sichtigt. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen - die Philipps-Universität bekennt sich zum Ziel der familiengerechten Hochschule. Die Teilung von Vollzeitstellen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 HGLG) sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit sind grundsätzlich möglich. Bewer­berinnen/Bewerber mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.