W1-Juniorprofessur für Philosophie 

Die Stelleninhaberin / Der Stelleninhaber soll Aufgaben in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Weiterbildung im Fach sowie in der akademischen Selbstverwaltung nach näherer Ausgestaltung des Dienstverhältnisses selbstständig wahrnehmen..

Einstellungsvoraussetzungen sind neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit, die durch die herausragende Qualität der Promotion nachgewiesen wird. Bewerber/innen dürfen zum Zeitpunkt der Ernennung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die wissenschaftliche Ausrichtung des Bewerbers/der Bewerberin soll einen Schwerpunkt im Bereich der Philosophy of Mind und/oder der Wissenschaftstheorie und Sprachphilosophie aufweisen. Ein zusätzlicher historischer Schwerpunkt in der Philosophie der Antike oder des Mittelalters ist erwünscht. Damit soll eine interdisziplinäre Anbindung sowohl an die mediävistischen wie die altertumswissenschaftlichen Fachteile der geistes- und kulturwissenschaftlichen Disziplinen gewährleistet werden. Bereitschaft zur fächerübergreifenden Kooperation in Forschung und Lehre und die Beteiligung an internationalen Austauschprogrammen werden erwartet. Nachweise dazu sind erwünscht. Vorausgesetzt wird auch der Einsatz im Rahmen der Durchführung der Studiengänge BA/MA „Interdisziplinäre Mittelalterstudien/ Medieval Studies“, der Lehramtsstudiengänge sowie der MA-Studiengänge des Instituts. Die regelmäßige Durchführung der Lehrveranstaltungen zur Logik im BA-Studiengang Philosophie wird ebenso erwartet wie eine kompetente Führungsrolle in der geplanten Forschungsstelle „Methoden der Normbegründung“.

Das Auswahlverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes über die Berufung von Professoren, Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen (Art. 18). Zunächst erfolgt für die Dauer von drei Jahren die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin auf Zeit; eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist nach einer positiven Evaluierung vorgesehen.

Die Fakultät strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und begrüßt deshalb die Bewerbung von Wissenschaftlerinnen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg wurde von der Hertie-Stiftung als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Sie setzt sich besonders für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben ein.

Das Fach Philosophie ist bestrebt, sein englischsprachiges Lehrprogramm zu erweitern und die Internationalität seiner Forschung weiter auszubauen. Bewerber und Bewerberinnen aus dem Ausland, die in ihrem Land die Voraussetzungen für die unbefristete Anstellung als Professor oder Professorin erfüllen, werden daher ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben. Grundsätzlich sind deutsche Sprachkenntnisse Voraussetzung für die Einstellung; im Einzelfall können Lehrveranstaltungen in den ersten beiden Jahren auch ausschließlich in englischer Sprache angeboten werden.

Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Verzeichnis der Publikationen, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, Kopien der akademischen Zeugnisse) in deutscher oder englischer Sprache sind bis Freitag, 20. April 2012 an den Dekan der Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Kapuzinerstraße 20/22, 96047 Bamberg, und zusätzlich per E-Mail an die Adresse dekanatssekretariat.guk@uni-bamberg.de zu richten.